rosenthal
reinprecht
rechtsanwälte
Die Rechtsanwälte und Notare Gert Rosenthal und Torsten Reinprecht verfügen über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Erb- und Familienrecht sowie im Immobilien- und Gesellschaftsrecht. Rechtsanwalt und Notar Torsten Reinprecht ist zudem auch Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Als Notare sind Gert Rosenthal und Torsten Reinprecht zur unparteiischen Betreuung aller Beteiligten verpflichtet.
Die Tätigkeit eines Notars umfasst unter anderem aber nicht abschließend:
Familien- und Erbrecht
- Testamente und Erbverträge
- Übergabe- und Nachfolgeverträge
- Vorsorgende und konfliktbezogene Eheverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
Immobilienrecht
- Immobilientransaktionen: Gestaltung, Beurkundung und Vollzug von Grundstückskaufverträgen und -übertragungen)
- Bauträgerverträge
- Bestellung von Grundpfandrechten, Nießbrauchsrechten, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechten
- Bildung von Wohnungs- und Teileigentum
- Gestaltung, Beurkundung und Vollzug von Erbbaurechtsverträgen
Gesellschaftsrecht
- Unternehmenstransaktionen,
- Gründung von Gesellschaften und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Gesellschafterbeschlüssen
- Kapitalmaßnahmen und Umwandlungsvorgänge wie Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel
- Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge
- Verpfändung von Geschäftsanteilen